Der Brief vom Nachlassgericht liegt auf dem Küchentisch. Daneben die Kontoauszüge der Mutter und der Schlüssel zum Haus. Und die erste Frage lautet: Muss ich jetzt einen Erbschein beantragen? Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was Sie erben und welches Testament es gibt.
Wann Sie einen Erbschein beantragen müssen
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis. Er zeigt, wer Erbe ist und zu welchem Anteil. Das Gesetz schreibt ihn nicht in jedem Fall vor. Aber viele Stellen wollen einen sicheren Nachweis. Das gilt besonders für das Grundbuchamt, wenn ein Haus oder eine Wohnung zum Nachlass gehört.
| Situation | Erbschein nötig? |
|---|---|
| Notarielles Testament oder Erbvertrag liegt vor | Meist nein. Testament plus Eröffnungsprotokoll reichen oft. |
| Nur handschriftliches Testament | Beim Grundbuch meist ja |
| Kein Testament (gesetzliche Erbfolge) | In der Regel ja |
| Vollmacht über den Tod hinaus vorhanden | Für einzelne Geschäfte oft nicht sofort |
| Nur Bankkonten, klares Testament | Banken dürfen ihn nicht pauschal verlangen |
Was der Erbschein für das Haus bedeutet
Ohne Nachweis kommen die Erben nicht ins Grundbuch. Und ohne Grundbucheintrag ist ein Verkauf schwierig. Der Notar braucht klare Verhältnisse. Der Käufer auch. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen. Das Verfahren kann einige Wochen dauern, bei Streit auch länger.
Ein Tipp: Stellen die Erben innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs, ist dieser Schritt gebührenfrei. Mehr dazu lesen Sie unter Wie kommen Erben ins Grundbuch?
So beantragen Sie den Erbschein
- Sterbeurkunde und vorhandene Testamente bereitlegen.
- Termin beim Nachlassgericht oder bei einem Notar vereinbaren. Für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Ratingen ist in der Regel das Amtsgericht Ratingen zuständig.
- Eine eidesstattliche Versicherung zu den Angaben abgeben.
- Die Gebühren zahlen. Sie richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
- Den Erbschein abwarten und mehrere Ausfertigungen anfordern.
Ein Miterbe kann den Erbschein für alle Erben beantragen. Die anderen müssen nicht mitgehen.
Nutzen Sie die Wartezeit
Während das Gericht arbeitet, können Sie schon viel klären. Wie viel ist das Haus wert? Wollen alle verkaufen? Was muss aus dem Haus raus? Einen ersten Anhaltspunkt liefert die kostenlose Online-Bewertung für Ratingen. Sie dauert wenige Minuten und ist anonym. Wie es danach weitergeht, zeigt die Seite geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten fragen Sie einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht.

Fazit
Ein Erbschein ist nicht immer Pflicht. Bei einer Immobilie ohne notarielles Testament brauchen Sie ihn aber fast immer. Stellen Sie den Antrag früh, denn ohne ihn geht es im Grundbuch nicht weiter. Nutzen Sie die Wartezeit, um den Wert des Hauses zu kennen. Starten Sie mit der Schnellbewertung Ihrer Immobilie.

