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Muss ich einen Erbschein beantragen?

Nein, nicht immer. Einen Erbschein brauchen Sie vor allem dann, wenn kein notarielles Testament vorliegt und Sie Ihr Erbrecht gegenüber Grundbuchamt oder Bank nachweisen müssen. Gehört eine Immobilie zum Nachlass und gibt es nur ein handschriftliches Testament oder gar keins, ist der Erbschein in der Regel nötig.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Der Brief vom Nachlassgericht liegt auf dem Küchentisch. Daneben die Kontoauszüge der Mutter und der Schlüssel zum Haus. Und die erste Frage lautet: Muss ich jetzt einen Erbschein beantragen? Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, was Sie erben und welches Testament es gibt.

Wann Sie einen Erbschein beantragen müssen

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis. Er zeigt, wer Erbe ist und zu welchem Anteil. Das Gesetz schreibt ihn nicht in jedem Fall vor. Aber viele Stellen wollen einen sicheren Nachweis. Das gilt besonders für das Grundbuchamt, wenn ein Haus oder eine Wohnung zum Nachlass gehört.

SituationErbschein nötig?
Notarielles Testament oder Erbvertrag liegt vorMeist nein. Testament plus Eröffnungsprotokoll reichen oft.
Nur handschriftliches TestamentBeim Grundbuch meist ja
Kein Testament (gesetzliche Erbfolge)In der Regel ja
Vollmacht über den Tod hinaus vorhandenFür einzelne Geschäfte oft nicht sofort
Nur Bankkonten, klares TestamentBanken dürfen ihn nicht pauschal verlangen

Was der Erbschein für das Haus bedeutet

Ohne Nachweis kommen die Erben nicht ins Grundbuch. Und ohne Grundbucheintrag ist ein Verkauf schwierig. Der Notar braucht klare Verhältnisse. Der Käufer auch. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen. Das Verfahren kann einige Wochen dauern, bei Streit auch länger.

Ein Tipp: Stellen die Erben innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs, ist dieser Schritt gebührenfrei. Mehr dazu lesen Sie unter Wie kommen Erben ins Grundbuch?

So beantragen Sie den Erbschein

  1. Sterbeurkunde und vorhandene Testamente bereitlegen.
  2. Termin beim Nachlassgericht oder bei einem Notar vereinbaren. Für Verstorbene mit letztem Wohnsitz in Ratingen ist in der Regel das Amtsgericht Ratingen zuständig.
  3. Eine eidesstattliche Versicherung zu den Angaben abgeben.
  4. Die Gebühren zahlen. Sie richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
  5. Den Erbschein abwarten und mehrere Ausfertigungen anfordern.

Ein Miterbe kann den Erbschein für alle Erben beantragen. Die anderen müssen nicht mitgehen.

Nutzen Sie die Wartezeit

Während das Gericht arbeitet, können Sie schon viel klären. Wie viel ist das Haus wert? Wollen alle verkaufen? Was muss aus dem Haus raus? Einen ersten Anhaltspunkt liefert die kostenlose Online-Bewertung für Ratingen. Sie dauert wenige Minuten und ist anonym. Wie es danach weitergeht, zeigt die Seite geerbte Immobilie in Ratingen verkaufen.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten fragen Sie einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht.

Wasserburg Haus zum Haus mit Rundtürmen und Herbstbäumen im Ratinger Angertal
Wasserburg Haus zum Haus Foto: kaʁstn (Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Fazit

Ein Erbschein ist nicht immer Pflicht. Bei einer Immobilie ohne notarielles Testament brauchen Sie ihn aber fast immer. Stellen Sie den Antrag früh, denn ohne ihn geht es im Grundbuch nicht weiter. Nutzen Sie die Wartezeit, um den Wert des Hauses zu kennen. Starten Sie mit der Schnellbewertung Ihrer Immobilie.

Verwandte Fragen

Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Dazu kommt eine Gebühr für die eidesstattliche Versicherung. Je größer der Nachlass, desto höher die Kosten.

Wie lange dauert es, bis der Erbschein da ist?

Bei klarer Lage oft einige Wochen. Gibt es Streit unter den Erben oder fehlen Unterlagen, kann es deutlich länger dauern.

Kann ein Erbe den Erbschein allein beantragen?

Ja. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein für alle beantragen. Er muss dabei aber die Angaben zu allen Erben machen.

Brauche ich einen Erbschein für die Bank?

Nicht immer. Banken dürfen ihn nicht pauschal fordern, wenn ein eröffnetes Testament das Erbrecht klar belegt. Eine Vollmacht über den Tod hinaus hilft oft zusätzlich.

Muss ich den Erbschein persönlich beantragen?

In der Regel ja, weil Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Das geht beim Nachlassgericht oder bei einem Notar Ihrer Wahl.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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