Zum Inhalt springen
Menü

Haus mit Mängeln verkaufen: Offenlegen, absichern, fair verkaufen

Ein Haus mit Mängeln dürfen Sie verkaufen. Bekannte Mängel, die ein Käufer nicht leicht selbst erkennt, müssen Sie aber offen ansprechen und am besten im Kaufvertrag nennen. Der übliche Gewährleistungsausschluss schützt Sie nur bei Mängeln, die Sie nicht kannten. Wer einen bekannten Mangel verschweigt, haftet trotzdem. Der Preis muss zum Zustand passen.

Kostenlos Wert ermittelnTermin vor Ort

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Im Keller riecht es muffig. Seit Jahren. Sie haben sich daran gewöhnt. Hinter dem Schrank im Gästezimmer ist ein dunkler Fleck an der Wand. Das Dach ist alt, bei starkem Regen tropft es manchmal in der Garage. Jetzt wollen Sie verkaufen. Und fragen sich: Muss ich das alles erzählen? Dann will doch keiner mehr kaufen. Wer ein Haus mit Mängeln verkaufen will, steht vor dieser Frage. Die Antwort ist klar. Und sie schützt am Ende Sie selbst.

Jedes gebrauchte Haus hat Mängel

Zuerst die gute Nachricht. Es gibt kein perfektes gebrauchtes Haus. Ein Haus, das 40 oder 50 Jahre alt ist, hat Spuren. Alte Fenster, ein Bad aus einer anderen Zeit, Risse im Putz. Käufer wissen das. Sie rechnen damit. Ein Mangel macht ein Haus nicht unverkäuflich. Er beeinflusst nur den Preis.

Wichtig ist der Unterschied zwischen sichtbaren und versteckten Mängeln:

Die Pflicht zur Offenlegung

Als Verkäufer müssen Sie versteckte Mängel offenlegen, die Sie kennen. Und zwar dann, wenn sie für die Entscheidung des Käufers wichtig sind. Das nennt man Offenbarungspflicht. Typische Beispiele:

Sie müssen nicht nach Mängeln suchen, die Sie nicht kennen. Aber Sie dürfen nicht wegschauen, wenn es klare Hinweise gibt.

Der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag

Bei gebrauchten Häusern steht im Kaufvertrag fast immer ein Satz wie: „Die Rechte des Käufers wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen.“ Das ist der Gewährleistungsausschluss. Er bedeutet: Der Käufer kauft das Haus so, wie es ist. Findet er später einen Mangel, kann er Sie in der Regel nicht in Anspruch nehmen.

Aber es gibt wichtige Ausnahmen. Der Ausschluss gilt nicht:

  1. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln: Wer einen Mangel kennt und bewusst verschweigt, haftet trotzdem. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch.
  2. Bei zugesicherten Eigenschaften: Steht im Vertrag, dass der Keller trocken ist, haften Sie dafür.
  3. Bei Schäden nach dem Notartermin: Bis zur Übergabe tragen Sie meist das Risiko für neue Schäden.

Wie der Vertrag sonst aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Kaufvertrag für ein Haus verstehen.

Was passiert, wenn Sie einen Mangel verschweigen?

Die Folgen können hart sein. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten. Dann müssen Sie den Kaufpreis zurückzahlen und das Haus zurücknehmen. Oft Jahre später. Oder er verlangt Schadensersatz, etwa die Kosten für die Sanierung. Dazu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Solche Streitigkeiten dauern lange und belasten sehr.

Besonders heikel: Ein überstrichener Schimmelfleck oder ein frisch verputzter Riss gilt schnell als Versuch, einen Mangel zu verbergen. Das kann als Arglist gewertet werden. Deshalb gilt: Nie verstecken, immer ansprechen.

Katholische Kirche St. Peter und Paul in der Ratinger Altstadt im Herbst
St. Peter und Paul in der Altstadt Foto: Karl-Heinz Besting, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

So verkaufen Sie ein Haus mit Mängeln richtig

1. Mängel ehrlich auflisten

Gehen Sie durch das ganze Haus. Schreiben Sie auf, was Sie wissen. Auch Dinge, die schon repariert wurden. Ein früherer Wasserschaden im Keller gehört dazu, selbst wenn er behoben ist.

2. Schriftlich festhalten

Nennen Sie bekannte Mängel im Exposé oder in einer Anlage. Und lassen Sie sie im Kaufvertrag aufführen. So kann später niemand sagen, er habe nichts gewusst. Ein Satz wie „Dem Käufer ist bekannt, dass der Keller feucht ist“ schützt Sie.

3. Fachleute einschalten

Bei größeren Schäden hilft ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag. Käufer sehen dann, was die Behebung kostet. Ohne diese Zahl schätzen sie oft viel zu hoch.

4. Den Preis anpassen

Der Preis muss zum Zustand passen. Ein Haus mit feuchtem Keller kostet weniger als eines ohne. Das ist fair und realistisch. Wie Sie den richtigen Preis finden, lesen Sie im Beitrag Angebotspreis richtig festlegen.

5. Nicht vorschnell sanieren

Nicht jeder Mangel muss vor dem Verkauf behoben werden. Oft ist es besser, ehrlich zu verkaufen und den Preis anzupassen. Mehr dazu im Beitrag Renovieren vor dem Verkauf.

Käufer für Häuser mit Mängeln

Viele Käufer suchen gezielt Häuser mit Sanierungsbedarf. Handwerker, die selbst anpacken. Familien, die ohnehin umbauen wollen. Anleger, die modernisieren und vermieten. In Ratingen gibt es viele ältere Häuser aus den Sechziger- und Siebzigerjahren, etwa in Lintorf, Tiefenbroich oder Ratingen-West. Für solche Häuser gibt es eine eigene Nachfrage. Wichtig ist, genau diese Käufer anzusprechen.

Mängel bei einer Eigentumswohnung

Bei Wohnungen gibt es zwei Arten von Mängeln. Mängel in Ihrer Wohnung, etwa ein altes Bad. Und Mängel am Gemeinschaftseigentum, etwa ein undichtes Dach oder eine alte Heizungsanlage im Keller. Auch diese müssen Sie offenlegen, wenn Sie davon wissen. Oft stehen sie in den Protokollen der Eigentümerversammlung. Dort finden Käufer auch geplante Sanierungen und mögliche Sonderumlagen. Geben Sie die Protokolle deshalb früh heraus. Wer sie zurückhält, weckt Misstrauen. Mehr dazu unter Wohnung verkaufen in Ratingen.

Ehrlichkeit als Verkaufsargument

Viele Verkäufer fürchten, dass Offenheit Käufer vertreibt. In der Praxis ist oft das Gegenteil der Fall. Ein Verkäufer, der Schwächen offen benennt, wirkt glaubwürdig. Käufer vertrauen dann auch seinen übrigen Angaben. Das macht die Verhandlung ruhiger. Und es verhindert, dass ein Käufer kurz vor dem Notartermin abspringt, weil er selbst etwas entdeckt hat.

Die Rolle des Maklers

Ein erfahrener Makler hilft Ihnen, Mängel richtig darzustellen. Nicht schönfärben, aber auch nicht dramatisieren. Er weiß, welche Angaben ins Exposé gehören. Er bereitet den Vertrag mit dem Notar so vor, dass Sie abgesichert sind. Und er findet Käufer, die mit dem Zustand umgehen können.

Christian Gottschling und sein Team schauen sich Ihr Haus bei Ihnen vor Ort in Ratingen an. Sie besprechen offen, was ein Käufer sehen wird und wie das den Preis beeinflusst. Was Sie bei einem Verkauf mit Makler bekommen, lesen Sie unter Haus verkaufen in Ratingen.

Fazit

Ein Haus mit Mängeln lässt sich gut verkaufen, wenn Sie ehrlich sind. Bekannte versteckte Mängel müssen Sie offenlegen, am besten schriftlich und im Kaufvertrag. Der Gewährleistungsausschluss schützt Sie nur bei Mängeln, die Sie nicht kannten. Wer verschweigt, riskiert Rücktritt und Schadensersatz, oft noch Jahre später. Ihr nächster Schritt: Ermitteln Sie mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung für Ratingen eine erste Preisspanne und sprechen Sie danach offen über den Zustand.

Häufige Fragen

Wie lange haftet ein Verkäufer für versteckte Mängel?

Bei wirksamem Gewährleistungsausschluss haften Sie für unbekannte Mängel in der Regel nicht. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln verjähren die Ansprüche meist erst drei Jahre nach Entdeckung, höchstens zehn Jahre nach der Übergabe.

Muss ich einen reparierten Schaden erwähnen?

Ja, wenn er für den Käufer wichtig sein kann. Ein früherer Wasserschaden oder ein beseitigter Schimmel gehört dazu. Legen Sie Rechnungen der Reparatur bei.

Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?

Damit ist gemeint, dass der Käufer das Haus im aktuellen Zustand übernimmt. Es entspricht dem Gewährleistungsausschluss. Für arglistig verschwiegene Mängel gilt es nicht.

Kann der Käufer nach dem Kauf noch den Preis mindern?

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei verschwiegenen Mängeln oder falschen Zusagen im Vertrag. Bei wirksamem Ausschluss und ehrlicher Offenlegung ist eine Minderung in der Regel ausgeschlossen.

Muss ich ein Gutachten erstellen lassen, bevor ich verkaufe?

Eine Pflicht gibt es nicht. Bei größeren Schäden kann ein Gutachten aber helfen, weil es Käufern Sicherheit gibt und die Preisverhandlung versachlicht.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

Der erste Schritt dauert nur wenige Minuten

Finden Sie heraus, was Ihre Immobilie in Ratingen wert ist. Kostenlos, anonym und ohne Verpflichtung.

Jetzt Wert ermitteln+49 201 45 875 433

AnrufenWert ermitteln