Ihr Vater hat vor Jahren eine Vorsorgevollmacht unterschrieben. Sie liegt seitdem im Ordner. Jetzt lebt er im Pflegeheim, und das Haus in Ratingen steht leer. Sie holen den Ordner hervor und fragen sich: Darf ich mit diesem Papier wirklich das Haus verkaufen?
Die gute Nachricht: Mit einer guten Vorsorgevollmacht können Sie das Haus verkaufen. Und das oft viel schneller als ein gerichtlicher Betreuer. Die schlechte Nachricht: Viele Vollmachten haben Lücken. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es ankommt.
Was eine Vorsorgevollmacht ist
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt ein Mensch, wer für ihn handelt, wenn er es selbst nicht mehr kann. Das kann um Gesundheit gehen, um Wohnen oder um Geld. Die Person, die handeln darf, heißt Bevollmächtigter.
Der große Vorteil: Das Gericht muss keinen Betreuer bestellen. Die Familie bleibt handlungsfähig. Und für den Verkauf eines Hauses braucht der Bevollmächtigte in der Regel keine Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Haus verkaufen mit Vorsorgevollmacht: Die drei Prüfpunkte
Bevor Sie einen Makler oder Notar beauftragen, prüfen Sie die Vollmacht auf drei Punkte.
1. Umfasst die Vollmacht das Vermögen?
Manche Vollmachten gelten nur für Gesundheit und Pflege. Dann dürfen Sie das Haus nicht verkaufen. Suchen Sie nach Formulierungen wie „Vermögensangelegenheiten“, „Verfügung über Grundstücke“ oder „Abschluss von Verträgen aller Art“.
2. Hat die Vollmacht die richtige Form?
Das ist der häufigste Stolperstein. Das Grundbuchamt trägt einen Käufer nur ein, wenn die Vollmacht öffentlich beglaubigt ist. Das heißt: Ein Notar oder eine andere befugte Stelle hat die Unterschrift bestätigt.
| Form der Vollmacht | Für den Hausverkauf |
|---|---|
| Handschriftlich oder am Computer, nur unterschrieben | Reicht in der Regel nicht |
| Unterschrift von der Betreuungsbehörde beglaubigt | Kann reichen, der Notar prüft den Einzelfall |
| Unterschrift notariell beglaubigt | Reicht in der Regel |
| Vollmacht notariell beurkundet | Reicht |
3. Liegt das Original vor?
Der Notar braucht die Vollmacht im Original oder als Ausfertigung. Eine Kopie reicht meist nicht. Ist das Original verloren, fragen Sie beim Notar nach, der die Vollmacht damals erstellt hat. Er kann eine weitere Ausfertigung erteilen.
Wenn die Vollmacht nicht reicht
Fehlt die richtige Form, ist das ärgerlich. Aber es gibt Wege:
- Der Elternteil ist noch geschäftsfähig. Dann kann er eine neue, beglaubigte Vollmacht unterschreiben. Oder er unterschreibt den Kaufvertrag selbst. Notare kommen dafür auch ins Pflegeheim.
- Der Elternteil ist nicht mehr geschäftsfähig. Dann hilft meist nur eine gerichtliche Betreuung. Der Betreuer braucht für den Verkauf die Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Wie der Verkauf durch einen Betreuer abläuft, lesen Sie im Ratgeber Betreuer verkauft Haus.
Achtung: Der Ehepartner darf nicht automatisch verkaufen
Viele denken, der Ehepartner dürfe ohnehin alles regeln. Das stimmt nicht. Es gibt zwar ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten. Es gilt aber nur für Gesundheitsfragen und zeitlich begrenzt. Für den Verkauf eines Hauses braucht auch der Ehepartner eine Vollmacht.

Ihre Pflichten als Bevollmächtigter
Mit der Vollmacht bekommen Sie Macht. Aber auch Verantwortung. Sie handeln nicht für sich, sondern für Ihren Vater oder Ihre Mutter.
- Im Interesse des Elternteils handeln. Der Verkauf muss ihm nützen, zum Beispiel um die Heimkosten zu zahlen.
- Einen fairen Preis erzielen. Ein Verkauf unter Wert kann Ärger mit Geschwistern oder dem Sozialamt bringen.
- Das Geld trennen. Der Kaufpreis gehört auf das Konto des Elternteils. Nicht auf Ihr eigenes.
- Alles dokumentieren. Belege, Kontoauszüge und Absprachen gehören in einen Ordner.
- Kein Verkauf an sich selbst ohne Absicherung. Wer als Bevollmächtigter an sich selbst verkauft, braucht eine ausdrückliche Befreiung in der Vollmacht. Klären Sie das mit dem Notar.
Ein realistischer Preis schützt Sie vor Vorwürfen. Eine erste Einschätzung bekommen Sie mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung. Für den Ordner ist zusätzlich eine Einschätzung vor Ort sinnvoll.
So läuft der Verkauf mit Vorsorgevollmacht ab
- Vollmacht prüfen und Kopie an den Notar schicken
- Geschwister informieren und Ziel besprechen
- Wert ermitteln lassen
- Unterlagen besorgen: Grundbuch, Pläne, Energieausweis
- Haus räumen und sichern
- Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung der Käufer
- Notartermin: Sie unterschreiben als Bevollmächtigter
- Kaufpreis geht auf das Konto des Elternteils
- Übergabe an den Käufer
Den ganzen Weg erklärt die Seite Ablauf beim Immobilienverkauf. Wie der Verkauf eines Elternhauses in Ratingen konkret aussieht, lesen Sie auf der Seite Elternhaus verkaufen in Ratingen.
Typische Lücken in älteren Vollmachten
Viele Vollmachten sind zehn oder zwanzig Jahre alt. Damals dachte niemand an einen Hausverkauf. Achten Sie deshalb auf diese Stolperstellen:
- Die Vollmacht gilt erst „im Fall der Geschäftsunfähigkeit“. Dann muss dieser Fall nachgewiesen werden. Das ist oft schwierig. Besser sind Vollmachten, die sofort gelten.
- Das Formular aus dem Internet ist nicht beglaubigt. Für Gesundheitsfragen reicht es oft. Für das Grundbuch meist nicht.
- Der Bevollmächtigte ist verstorben oder zerstritten. Dann fehlt eine Ersatzperson. Gute Vollmachten nennen einen Vertreter.
Leben Ihre Eltern noch und sind geistig klar? Dann lohnt sich ein Termin beim Notar jetzt. Eine neue Vollmacht kostet wenig im Vergleich zu einem Betreuungsverfahren. Und sie gibt allen Sicherheit. Auch Ihren Geschwistern, die dann genau wissen, wer handeln darf.
Sonderfall: Mehrere Bevollmächtigte
Manche Eltern haben zwei oder drei Kinder bevollmächtigt. Dann kommt es auf den Wortlaut an. Steht dort „jeder einzeln“, darf jedes Kind allein handeln. Steht dort „gemeinsam“, müssen alle unterschreiben.
Gemeinsame Vertretung ist sicher, aber langsam. Jeder muss zum Notar oder eine eigene Vollmacht für den Termin erteilen. Wer weit weg wohnt, liest dazu den Ratgeber Vollmacht beim Immobilienverkauf.
Tipp: Lassen Sie sich vom Notar gleich mehrere beglaubigte Abschriften der Vollmacht geben. Bank, Heim und Grundbuchamt verlangen oft jeweils ein eigenes Exemplar.
Wenn Sie nicht in Ratingen wohnen
Viele Bevollmächtigte leben weit weg. Das ist kein Hindernis. Den Vertragsentwurf bekommen Sie per E-Mail. Fragen klären Sie am Telefon. Für den Notartermin reisen Sie einmal an oder bevollmächtigen jemanden vor Ort.
Die meiste Arbeit vor Ort kann ein Makler übernehmen: Unterlagen, Fotos, Besichtigungen, Übergabe. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt. Ob das Haus in Ratingen-Mitte oder in einem anderen Stadtteil steht, spielt dafür keine Rolle.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Ob Ihre Vorsorgevollmacht für einen Verkauf ausreicht, prüft der beurkundende Notar.
Fazit
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie das Haus Ihrer Eltern verkaufen, wenn sie Vermögen und Grundstücke umfasst. Entscheidend ist die Form: Für das Grundbuch braucht es in der Regel eine öffentliche Beglaubigung. Eine Genehmigung des Betreuungsgerichts ist meist nicht nötig. Handeln Sie immer im Interesse Ihrer Eltern und dokumentieren Sie alles. Ermitteln Sie jetzt den Wert mit der kostenlosen Schnellbewertung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

