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Haus verkaufen mit Vorsorgevollmacht: Was erlaubt ist und was der Notar verlangt

Mit einer Vorsorgevollmacht dürfen Sie das Haus Ihrer Eltern verkaufen, wenn die Vollmacht Vermögensangelegenheiten und Grundstücke umfasst. Für den Notar und das Grundbuchamt muss die Unterschrift in der Regel öffentlich beglaubigt sein. Eine Genehmigung des Betreuungsgerichts brauchen Sie anders als ein Betreuer normalerweise nicht.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Ihr Vater hat vor Jahren eine Vorsorgevollmacht unterschrieben. Sie liegt seitdem im Ordner. Jetzt lebt er im Pflegeheim, und das Haus in Ratingen steht leer. Sie holen den Ordner hervor und fragen sich: Darf ich mit diesem Papier wirklich das Haus verkaufen?

Die gute Nachricht: Mit einer guten Vorsorgevollmacht können Sie das Haus verkaufen. Und das oft viel schneller als ein gerichtlicher Betreuer. Die schlechte Nachricht: Viele Vollmachten haben Lücken. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es ankommt.

Was eine Vorsorgevollmacht ist

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt ein Mensch, wer für ihn handelt, wenn er es selbst nicht mehr kann. Das kann um Gesundheit gehen, um Wohnen oder um Geld. Die Person, die handeln darf, heißt Bevollmächtigter.

Der große Vorteil: Das Gericht muss keinen Betreuer bestellen. Die Familie bleibt handlungsfähig. Und für den Verkauf eines Hauses braucht der Bevollmächtigte in der Regel keine Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Haus verkaufen mit Vorsorgevollmacht: Die drei Prüfpunkte

Bevor Sie einen Makler oder Notar beauftragen, prüfen Sie die Vollmacht auf drei Punkte.

1. Umfasst die Vollmacht das Vermögen?

Manche Vollmachten gelten nur für Gesundheit und Pflege. Dann dürfen Sie das Haus nicht verkaufen. Suchen Sie nach Formulierungen wie „Vermögensangelegenheiten“, „Verfügung über Grundstücke“ oder „Abschluss von Verträgen aller Art“.

2. Hat die Vollmacht die richtige Form?

Das ist der häufigste Stolperstein. Das Grundbuchamt trägt einen Käufer nur ein, wenn die Vollmacht öffentlich beglaubigt ist. Das heißt: Ein Notar oder eine andere befugte Stelle hat die Unterschrift bestätigt.

Form der VollmachtFür den Hausverkauf
Handschriftlich oder am Computer, nur unterschriebenReicht in der Regel nicht
Unterschrift von der Betreuungsbehörde beglaubigtKann reichen, der Notar prüft den Einzelfall
Unterschrift notariell beglaubigtReicht in der Regel
Vollmacht notariell beurkundetReicht

3. Liegt das Original vor?

Der Notar braucht die Vollmacht im Original oder als Ausfertigung. Eine Kopie reicht meist nicht. Ist das Original verloren, fragen Sie beim Notar nach, der die Vollmacht damals erstellt hat. Er kann eine weitere Ausfertigung erteilen.

Wenn die Vollmacht nicht reicht

Fehlt die richtige Form, ist das ärgerlich. Aber es gibt Wege:

Wie der Verkauf durch einen Betreuer abläuft, lesen Sie im Ratgeber Betreuer verkauft Haus.

Achtung: Der Ehepartner darf nicht automatisch verkaufen

Viele denken, der Ehepartner dürfe ohnehin alles regeln. Das stimmt nicht. Es gibt zwar ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten. Es gilt aber nur für Gesundheitsfragen und zeitlich begrenzt. Für den Verkauf eines Hauses braucht auch der Ehepartner eine Vollmacht.

Wasserburg Haus zum Haus mit Rundtürmen und Herbstbäumen im Ratinger Angertal
Wasserburg Haus zum Haus Foto: kaʁstn (Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Ihre Pflichten als Bevollmächtigter

Mit der Vollmacht bekommen Sie Macht. Aber auch Verantwortung. Sie handeln nicht für sich, sondern für Ihren Vater oder Ihre Mutter.

Ein realistischer Preis schützt Sie vor Vorwürfen. Eine erste Einschätzung bekommen Sie mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung. Für den Ordner ist zusätzlich eine Einschätzung vor Ort sinnvoll.

So läuft der Verkauf mit Vorsorgevollmacht ab

  1. Vollmacht prüfen und Kopie an den Notar schicken
  2. Geschwister informieren und Ziel besprechen
  3. Wert ermitteln lassen
  4. Unterlagen besorgen: Grundbuch, Pläne, Energieausweis
  5. Haus räumen und sichern
  6. Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung der Käufer
  7. Notartermin: Sie unterschreiben als Bevollmächtigter
  8. Kaufpreis geht auf das Konto des Elternteils
  9. Übergabe an den Käufer

Den ganzen Weg erklärt die Seite Ablauf beim Immobilienverkauf. Wie der Verkauf eines Elternhauses in Ratingen konkret aussieht, lesen Sie auf der Seite Elternhaus verkaufen in Ratingen.

Typische Lücken in älteren Vollmachten

Viele Vollmachten sind zehn oder zwanzig Jahre alt. Damals dachte niemand an einen Hausverkauf. Achten Sie deshalb auf diese Stolperstellen:

Leben Ihre Eltern noch und sind geistig klar? Dann lohnt sich ein Termin beim Notar jetzt. Eine neue Vollmacht kostet wenig im Vergleich zu einem Betreuungsverfahren. Und sie gibt allen Sicherheit. Auch Ihren Geschwistern, die dann genau wissen, wer handeln darf.

Sonderfall: Mehrere Bevollmächtigte

Manche Eltern haben zwei oder drei Kinder bevollmächtigt. Dann kommt es auf den Wortlaut an. Steht dort „jeder einzeln“, darf jedes Kind allein handeln. Steht dort „gemeinsam“, müssen alle unterschreiben.

Gemeinsame Vertretung ist sicher, aber langsam. Jeder muss zum Notar oder eine eigene Vollmacht für den Termin erteilen. Wer weit weg wohnt, liest dazu den Ratgeber Vollmacht beim Immobilienverkauf.

Tipp: Lassen Sie sich vom Notar gleich mehrere beglaubigte Abschriften der Vollmacht geben. Bank, Heim und Grundbuchamt verlangen oft jeweils ein eigenes Exemplar.

Wenn Sie nicht in Ratingen wohnen

Viele Bevollmächtigte leben weit weg. Das ist kein Hindernis. Den Vertragsentwurf bekommen Sie per E-Mail. Fragen klären Sie am Telefon. Für den Notartermin reisen Sie einmal an oder bevollmächtigen jemanden vor Ort.

Die meiste Arbeit vor Ort kann ein Makler übernehmen: Unterlagen, Fotos, Besichtigungen, Übergabe. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt. Ob das Haus in Ratingen-Mitte oder in einem anderen Stadtteil steht, spielt dafür keine Rolle.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Ob Ihre Vorsorgevollmacht für einen Verkauf ausreicht, prüft der beurkundende Notar.

Fazit

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie das Haus Ihrer Eltern verkaufen, wenn sie Vermögen und Grundstücke umfasst. Entscheidend ist die Form: Für das Grundbuch braucht es in der Regel eine öffentliche Beglaubigung. Eine Genehmigung des Betreuungsgerichts ist meist nicht nötig. Handeln Sie immer im Interesse Ihrer Eltern und dokumentieren Sie alles. Ermitteln Sie jetzt den Wert mit der kostenlosen Schnellbewertung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Häufige Fragen

Reicht eine handschriftliche Vorsorgevollmacht für den Hausverkauf?

Meist nicht. Das Grundbuchamt verlangt Erklärungen in öffentlich beglaubigter Form. Eine rein privatschriftliche Vollmacht genügt dafür in der Regel nicht. Dann ist oft doch eine gerichtliche Betreuung nötig.

Gilt eine von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmacht beim Notar?

Eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde kann ausreichen. Ob sie im konkreten Fall anerkannt wird, prüft der Notar. Fragen Sie deshalb früh nach und schicken Sie ihm eine Kopie.

Muss das Betreuungsgericht den Verkauf mit Vorsorgevollmacht genehmigen?

Nein, in der Regel nicht. Die Genehmigungspflicht gilt für gerichtlich bestellte Betreuer. Wer mit Vorsorgevollmacht handelt, braucht sie normalerweise nicht. Das macht den Verkauf oft deutlich schneller.

Dürfen Geschwister dem Bevollmächtigten den Verkauf verbieten?

Nein, rechtlich entscheidet der Bevollmächtigte im Sinne des Elternteils. Er muss aber dessen Interessen wahren und später Rechenschaft ablegen. Offene Gespräche mit den Geschwistern verhindern Streit.

Gilt die Vorsorgevollmacht nach dem Tod weiter?

Das hängt vom Text ab. Viele Vollmachten gelten ausdrücklich über den Tod hinaus. Dann kann der Bevollmächtigte auch danach handeln, bis die Erben sie widerrufen.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, vor einer modernen Wohnanlage

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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