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Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf ein Haus?

Die Erbschaftsteuer auf ein Haus hängt vom Wert und vom Verwandtschaftsgrad ab. Kinder haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehepartner 500.000 Euro, Enkel meist 200.000 Euro. Nur der Wert darüber wird besteuert, bei Kindern mit 7 bis 30 Prozent. Unter Bedingungen bleibt das selbst genutzte Familienheim steuerfrei.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Das Haus der Eltern ist viel wert. Vielleicht mehr, als Sie dachten. Und dann der Gedanke: Wie viel davon will das Finanzamt? Die gute Nachricht vorweg: Die meisten Kinder zahlen keine Erbschaftsteuer auf ein normales Elternhaus.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf ein Haus? Die Freibeträge

ErbeSteuerklasseFreibetrag
Ehepartner, eingetragene LebenspartnerI500.000 €
Kinder, StiefkinderI400.000 €
EnkelI200.000 € (400.000 €, wenn der Elternteil verstorben ist)
Eltern und Großeltern beim ErbeI100.000 €
Geschwister, Nichten, NeffenII20.000 €
Alle anderenIII20.000 €

Die Freibeträge gelten je Erbe und je Erblasser. Zwei Kinder, die von einem Elternteil erben, haben also jeweils 400.000 Euro frei.

Die Steuersätze

Liegt der Wert über dem Freibetrag, wird nur der Rest besteuert. Die Sätze steigen mit dem Wert:

Geschwister und Nichten zahlen also deutlich mehr als Kinder. Gerade bei kinderlosen Erblassern ist das wichtig.

Das Familienheim

Ein selbst genutztes Haus kann ganz steuerfrei bleiben:

Wer vorher auszieht oder verkauft, verliert die Befreiung meist nachträglich. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Pflegebedürftigkeit.

Welcher Wert zählt?

Das Finanzamt ermittelt den Wert nach dem Bewertungsgesetz. Dieser Wert kann höher sein als der Marktpreis. Dann können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen. Das geht mit einem Gutachten oder einem zeitnahen Verkaufspreis. Einen ersten Anhaltspunkt liefert die kostenlose Online-Schnellbewertung.

Der Blaue See in Ratingen mit bewaldeten Felswänden und Ruderbooten am Ufer
Der Blaue See – Naherholung in Ratingen Foto: Kungfuman, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Fristen

Ein Erbe muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Oft übernehmen Notar oder Nachlassgericht einen Teil davon. Das Finanzamt kann dann eine Steuererklärung anfordern.

Verkauf und Erbschaftsteuer

Fällt Erbschaftsteuer an, brauchen Erben oft Geld, um sie zu zahlen. Ein Verkauf kann dann sinnvoll sein. Beim Verkauf selbst fällt meist keine weitere Steuer an, wenn die Eltern das Haus lange besaßen. Mehr dazu unter Muss ich Steuern zahlen, wenn ich ein geerbtes Haus verkaufe? Hilfe beim Verkauf finden Sie unter geerbte Immobilie verkaufen in Ratingen.

Hinweis

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Freibeträge und Regeln können sich ändern. Lassen Sie Ihren Fall von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht prüfen.

Fazit

Die Erbschaftsteuer auf ein Haus hängt vom Wert und vom Verwandtschaftsgrad ab. Kinder haben 400.000 Euro Freibetrag je Elternteil, Ehepartner 500.000 Euro. Wer selbst einzieht, kann unter Bedingungen ganz steuerfrei bleiben. Der Wert des Hauses ist die wichtigste Zahl. Ermitteln Sie ihn mit der Schnellbewertung für Ratingen.

Verwandte Fragen

Wie wird das Haus für die Erbschaftsteuer bewertet?

Nach dem Bewertungsgesetz, meist über Vergleichswerte oder das Sachwertverfahren. Ein niedrigerer Marktwert kann nachgewiesen werden.

Kann ich die Erbschaftsteuer in Raten zahlen?

Bei selbst genutzten oder vermieteten Immobilien ist unter Bedingungen eine Stundung möglich. Fragen Sie das Finanzamt.

Zählen Schenkungen zu Lebzeiten mit?

Ja. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden mit dem Erbe zusammengerechnet.

Wer zahlt die Erbschaftsteuer in einer Erbengemeinschaft?

Jeder Erbe für seinen Anteil. Jeder hat seinen eigenen Freibetrag.

Muss ich Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich das Haus verkaufe?

Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Erbfall, unabhängig vom Verkauf. Der Verkauf selbst löst sie nicht aus.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, sitzt entspannt auf einer Treppe

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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