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Wie kommen Erben ins Grundbuch?

Erben kommen durch einen Antrag auf Grundbuchberichtigung ins Grundbuch. Dafür reichen Sie beim Grundbuchamt einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ein. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall, fallen für die Eintragung keine Gerichtsgebühren an.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im modernen Büro

Das Haus gehört Ihnen jetzt. Zumindest auf dem Papier des Testaments. Im Grundbuch steht aber noch der Name Ihres Vaters. Solange das so ist, können Sie weder verkaufen noch eine Grundschuld eintragen. Wie kommen Erben also ins Grundbuch?

Der Antrag auf Grundbuchberichtigung

Mit dem Tod geht das Eigentum automatisch auf die Erben über. Das Grundbuch ist danach nur noch falsch. Deshalb heißt der Schritt „Berichtigung“. Sie brauchen dafür keinen Notar. Ein formloser Antrag beim Grundbuchamt reicht. Für Grundstücke in Ratingen führt das Amtsgericht Ratingen das Grundbuch.

Welche Nachweise das Grundbuchamt verlangt

Ein handschriftliches Testament reicht meist nicht. Mehr dazu unter Erbschein nötig trotz Testament?

Kosten und Frist

Zeitpunkt des AntragsGerichtsgebühr für die Eintragung
Innerhalb von zwei Jahren nach dem TodesfallKeine
SpäterGebühr nach dem Wert der Immobilie

Der Erbschein selbst kostet extra. Die Gebührenfreiheit gilt nur für die Eintragung. Trotzdem lohnt es sich, die Frist im Kalender zu notieren.

Wie Erbengemeinschaften im Grundbuch stehen

Erben mehrere, stehen alle gemeinsam im Grundbuch. Dort steht dann „in Erbengemeinschaft“. Einzelne Anteile am Haus gibt es nicht. Das heißt: Verkaufen können nur alle zusammen. Jeder Einzelne muss beim Notar unterschreiben oder eine Vollmacht erteilen. Wie das bei Uneinigkeit läuft, lesen Sie unter Was tun, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

Katholische Kirche St. Peter und Paul in der Ratinger Altstadt im Herbst
St. Peter und Paul in der Altstadt Foto: Karl-Heinz Besting, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons

Verkaufen ohne Eintragung?

Manchmal ist die Eintragung vor dem Verkauf gar nicht nötig. Der Notar kann die Erbfolge direkt im Kaufvertrag nachweisen. Das spart einen Schritt. Dazu mehr unter Geerbtes Haus ohne Grundbucheintrag verkaufen.

Wer das Haus ohnehin verkaufen will, sollte früh den Wert kennen. Das geht in wenigen Minuten mit der kostenlosen Immobilienbewertung für Ratingen. Alles zum Verkauf im Erbfall finden Sie auf der Seite geerbte Immobilie verkaufen. Bei rechtlichen Zweifeln hilft ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.

Schritt für Schritt ins Grundbuch

  1. Todesfall dem Nachlassgericht melden und Testament abliefern.
  2. Prüfen, ob ein notarielles Testament vorliegt oder ein Erbschein nötig ist.
  3. Erbschein beantragen, falls nötig.
  4. Formlosen Antrag auf Berichtigung beim Grundbuchamt stellen.
  5. Nachweis beilegen und die Eintragung abwarten.
  6. Neuen Grundbuchauszug anfordern. Den brauchen Sie später für Notar und Käufer.

Ein Hinweis: Gehören mehrere Grundstücke zum Nachlass, etwa ein Haus und eine Garage auf eigenem Blatt, nennen Sie alle im Antrag.

Fazit

Erben kommen mit einem einfachen Antrag ins Grundbuch. Sie brauchen einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Innerhalb von zwei Jahren ist die Eintragung gebührenfrei. Klären Sie parallel den Wert des Hauses mit der Schnellbewertung.

Verwandte Fragen

Muss ich mich als Erbe ins Grundbuch eintragen lassen?

Eine starre Pflicht mit sofortiger Strafe gibt es nicht. Das Grundbuchamt kann Erben aber zur Berichtigung auffordern. Und ohne Eintragung sind Verkauf oder Beleihung schwierig.

Wie lange dauert die Grundbuchberichtigung?

Liegen alle Unterlagen vor, oft wenige Wochen. Die Dauer hängt von der Auslastung des Grundbuchamts ab.

Brauche ich einen Notar für den Antrag?

Nein. Der Antrag auf Berichtigung ist formlos möglich. Den Nachweis der Erbfolge müssen Sie aber in der vorgeschriebenen Form beilegen.

Kann ein Miterbe den Antrag allein stellen?

Ja. Jeder Miterbe kann die Berichtigung beantragen. Eingetragen werden dann alle Erben gemeinsam.

Was ist der Unterschied zwischen Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft im Grundbuch?

In der Erbengemeinschaft gehört allen alles gemeinsam. In der Bruchteilsgemeinschaft hat jeder einen festen Anteil, zum Beispiel die Hälfte. Eine Erbengemeinschaft kann durch Vertrag in eine Bruchteilsgemeinschaft umgewandelt werden.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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