Das Haus gehört Ihnen jetzt. Zumindest auf dem Papier des Testaments. Im Grundbuch steht aber noch der Name Ihres Vaters. Solange das so ist, können Sie weder verkaufen noch eine Grundschuld eintragen. Wie kommen Erben also ins Grundbuch?
Der Antrag auf Grundbuchberichtigung
Mit dem Tod geht das Eigentum automatisch auf die Erben über. Das Grundbuch ist danach nur noch falsch. Deshalb heißt der Schritt „Berichtigung“. Sie brauchen dafür keinen Notar. Ein formloser Antrag beim Grundbuchamt reicht. Für Grundstücke in Ratingen führt das Amtsgericht Ratingen das Grundbuch.
Welche Nachweise das Grundbuchamt verlangt
- Erbschein in Ausfertigung, oder
- notarielles Testament oder Erbvertrag mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Angabe, welches Grundstück betroffen ist (Grundbuchblatt oder Adresse)
Ein handschriftliches Testament reicht meist nicht. Mehr dazu unter Erbschein nötig trotz Testament?
Kosten und Frist
| Zeitpunkt des Antrags | Gerichtsgebühr für die Eintragung |
|---|---|
| Innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall | Keine |
| Später | Gebühr nach dem Wert der Immobilie |
Der Erbschein selbst kostet extra. Die Gebührenfreiheit gilt nur für die Eintragung. Trotzdem lohnt es sich, die Frist im Kalender zu notieren.
Wie Erbengemeinschaften im Grundbuch stehen
Erben mehrere, stehen alle gemeinsam im Grundbuch. Dort steht dann „in Erbengemeinschaft“. Einzelne Anteile am Haus gibt es nicht. Das heißt: Verkaufen können nur alle zusammen. Jeder Einzelne muss beim Notar unterschreiben oder eine Vollmacht erteilen. Wie das bei Uneinigkeit läuft, lesen Sie unter Was tun, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

Verkaufen ohne Eintragung?
Manchmal ist die Eintragung vor dem Verkauf gar nicht nötig. Der Notar kann die Erbfolge direkt im Kaufvertrag nachweisen. Das spart einen Schritt. Dazu mehr unter Geerbtes Haus ohne Grundbucheintrag verkaufen.
Wer das Haus ohnehin verkaufen will, sollte früh den Wert kennen. Das geht in wenigen Minuten mit der kostenlosen Immobilienbewertung für Ratingen. Alles zum Verkauf im Erbfall finden Sie auf der Seite geerbte Immobilie verkaufen. Bei rechtlichen Zweifeln hilft ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.
Schritt für Schritt ins Grundbuch
- Todesfall dem Nachlassgericht melden und Testament abliefern.
- Prüfen, ob ein notarielles Testament vorliegt oder ein Erbschein nötig ist.
- Erbschein beantragen, falls nötig.
- Formlosen Antrag auf Berichtigung beim Grundbuchamt stellen.
- Nachweis beilegen und die Eintragung abwarten.
- Neuen Grundbuchauszug anfordern. Den brauchen Sie später für Notar und Käufer.
Ein Hinweis: Gehören mehrere Grundstücke zum Nachlass, etwa ein Haus und eine Garage auf eigenem Blatt, nennen Sie alle im Antrag.
Fazit
Erben kommen mit einem einfachen Antrag ins Grundbuch. Sie brauchen einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Innerhalb von zwei Jahren ist die Eintragung gebührenfrei. Klären Sie parallel den Wert des Hauses mit der Schnellbewertung.

