Der Vater hat alles geregelt, sagen Sie. Das Testament liegt im Schreibtisch, sauber mit der Hand geschrieben. Und trotzdem verlangt das Grundbuchamt einen Erbschein. Ärgerlich? Ja. Aber es hat einen Grund.
Warum ein Testament nicht immer reicht
Ein handschriftliches Testament hat niemand amtlich geprüft. Niemand weiß sicher, ob es echt ist und ob es das letzte ist. Das Grundbuchamt muss sich aber absolut sicher sein. Deshalb reicht ihm meist nur ein öffentliches Dokument. Das ist ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag. Dazu kommt das Protokoll des Nachlassgerichts über die Eröffnung.
Erbschein nötig trotz Testament: die Übersicht
| Art des Testaments | Grundbuch | Bank |
|---|---|---|
| Notarielles Testament | Meist kein Erbschein nötig | Meist kein Erbschein nötig |
| Erbvertrag beim Notar | Meist kein Erbschein nötig | Meist kein Erbschein nötig |
| Handschriftliches Testament | In der Regel Erbschein nötig | Oft reicht das eröffnete Testament |
| Berliner Testament, handschriftlich | In der Regel Erbschein nötig | Oft reicht das eröffnete Testament |
Auch bei einem notariellen Testament kann das Grundbuchamt einen Erbschein verlangen. Das passiert, wenn der Text unklar ist. Zum Beispiel, wenn nicht eindeutig ist, wer Erbe und wer nur Vermächtnisnehmer ist.
Was das für den Verkauf des Hauses heißt
Ein Käufer zahlt erst, wenn die Eigentumsfrage klar ist. Der Notar prüft deshalb, wer im Grundbuch steht oder wer sich als Erbe ausweisen kann. Fehlt der Nachweis, verzögert sich alles. Die Kosten für das leere Haus laufen weiter. Grundsteuer, Versicherung, Strom und Heizung zahlen die Erben.
Planen Sie deshalb so:
- Testament beim Nachlassgericht abgeben, falls noch nicht geschehen.
- Klären, ob der Nachweis für das Grundbuch reicht.
- Falls nicht: Erbschein sofort beantragen.
- Parallel den Wert des Hauses ermitteln und die Räumung planen.
Die Schritte bis zum Notartermin beschreibt die Seite Ablauf beim Immobilienverkauf. Speziell zum Erbfall lesen Sie mehr unter geerbtes Haus in Ratingen verkaufen.
Der schnelle Weg zur Klarheit
Viele Erben warten mit allem, bis der Erbschein da ist. Das kostet Zeit. Besser: Sie verschaffen sich schon jetzt einen Überblick über den Wert. Die Online-Schnellbewertung für Ratingen ist kostenlos und liefert sofort ein Ergebnis. Rechtliche Fragen zum Testament klären Sie mit einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.

Häufige Fehler, die Zeit kosten
- Testament nicht abgegeben: Wer ein Testament findet, muss es beim Nachlassgericht abliefern. Erst dann wird es eröffnet.
- Nur eine Ausfertigung: Bank, Grundbuchamt und Versicherung wollen oft Originale. Fordern Sie gleich mehrere an.
- Warten auf den letzten Miterben: Ein Erbe kann den Antrag für alle stellen.
- Haus unbeobachtet lassen: Leerstand kostet Geld und Substanz. Prüfen Sie die Versicherung.
Fazit
Ein Testament ersetzt den Erbschein nur, wenn es notariell ist und klar formuliert. Ein handschriftliches Testament reicht dem Grundbuchamt meist nicht. Beantragen Sie den Erbschein dann früh, damit der Verkauf nicht stockt. Den Wert des Hauses kennen Sie in wenigen Minuten mit der kostenlosen Schnellbewertung.

