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Bonität des Käufers prüfen: So schützen Sie sich beim Hausverkauf

Die Bonität eines Käufers prüfen Sie am besten vor dem Notartermin. Verlangen Sie eine schriftliche Finanzierungsbestätigung der Bank, die sich auf Ihr Objekt bezieht. Zahlt der Käufer bar, lassen Sie sich einen aktuellen Nachweis über das Eigenkapital zeigen. Eine allgemeine Machbarkeitsbestätigung reicht nicht. So vermeiden Sie geplatzte Verträge und verlorene Wochen.

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Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, im Beratungsgespräch mit einem Kunden

Der Käufer war so sympathisch. Er hat das Haus gelobt, den Garten bewundert und sofort zugesagt. Der Notartermin war schnell gemacht. Dann kam das Warten. Zwei Wochen. Vier Wochen. Das Geld kam nicht. Auf Nachfrage hieß es: Die Bank braucht noch etwas. Am Ende platzte der Kauf. Drei Monate waren verloren. Solche Geschichten hören Makler immer wieder. Deshalb ist es so wichtig, die Bonität des Käufers zu prüfen, bevor Sie beim Notar unterschreiben.

Warum die Prüfung so wichtig ist

Nach dem Notartermin sind Sie an den Vertrag gebunden. Sie dürfen das Haus keinem anderen Käufer mehr verkaufen. Das Haus ist durch die Vormerkung im Grundbuch für diesen Käufer reserviert. Zahlt er nicht, sitzen Sie fest.

Zwar können Sie nach einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Doch das kostet Zeit, Nerven und oft Geld. Die Vormerkung muss gelöscht werden. Dafür braucht es meist die Mitwirkung des Käufers. Und Sie müssen wieder ganz von vorn anfangen. Andere Interessenten sind dann oft schon weg. Das Haus stand zudem wochenlang als „verkauft“ im Gespräch. Neue Käufer fragen sich, warum es wieder da ist. Das schwächt Ihre Position beim Preis spürbar.

Für ältere Verkäufer ist das besonders bitter. Vielleicht ist die neue Wohnung schon gekauft. Vielleicht laufen schon Kosten für das Heim eines Elternteils. Ein geplatzter Kauf bringt dann den ganzen Plan durcheinander.

Was eine Bonitätsprüfung ist

Bonität heißt Zahlungsfähigkeit. Sie wollen wissen: Kann der Käufer den Kaufpreis wirklich bezahlen? Und zwar pünktlich und vollständig. Dafür gibt es zwei Wege:

Die meisten Käufer finanzieren mit einem Kredit. Selbst Käufer mit viel Geld nehmen oft einen Teil als Darlehen auf. In Ratingen kaufen zum Beispiel viele Familien aus Düsseldorf. Sie bringen oft Eigenkapital mit und finanzieren den Rest. Das ist ganz normal und kein Grund zur Sorge. Wichtig ist nur, dass die Bank Ja gesagt hat.

Die Nachweise im Überblick

NachweisWas er aussagtWie viel er wert ist
Selbstauskunft des KäufersAngaben zu Einkommen und EigenkapitalGering, nur eigene Angaben
Allgemeine MachbarkeitsbestätigungDie Bank hält einen Kredit in dieser Höhe grundsätzlich für möglichMittel, nicht auf Ihr Haus bezogen
Objektbezogene FinanzierungsbestätigungDie Bank hat Käufer und Ihr Haus geprüftHoch
Kreditvertrag oder verbindliche ZusageDer Kredit ist fest zugesagtSehr hoch
Nachweis über EigenkapitalAktueller Kontoauszug oder BankbestätigungHoch, wenn aktuell und von der Bank

Vor dem Notartermin sollten Sie mindestens eine objektbezogene Bestätigung haben. Eine allgemeine Bestätigung aus dem Internet reicht nicht.

So prüfen Sie die Bonität des Käufers Schritt für Schritt

  1. Schon bei der Anfrage: Fragen Sie, ob die Finanzierung grundsätzlich geklärt ist. Wer noch gar nicht mit einer Bank gesprochen hat, ist noch nicht so weit.
  2. Nach der Besichtigung: Bitten Sie ernsthafte Interessenten um eine Selbstauskunft und eine erste Bestätigung der Bank.
  3. Nach dem Angebot: Geben Sie die Unterlagen zum Haus an die Bank des Käufers. Die Bank braucht sie für die Prüfung.
  4. Vor dem Notartermin: Verlangen Sie die objektbezogene Finanzierungsbestätigung. Sie sollte Ihren Kaufpreis und Ihre Adresse nennen.
  5. Bei Barzahlern: Lassen Sie sich einen aktuellen Nachweis der Bank zeigen. Nicht nur einen alten Kontoauszug.
Wasserburg Haus zum Haus mit Rundtürmen und Herbstbäumen im Ratinger Angertal
Wasserburg Haus zum Haus Foto: kaʁstn (Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0 de, Wikimedia Commons

Warnzeichen, die Sie ernst nehmen sollten

Keines dieser Zeichen heißt automatisch, dass der Käufer unseriös ist. Aber jedes ist ein Grund, genauer hinzusehen. Ein Angebot mit Zahlung „unter der Hand“ sollten Sie immer ablehnen. Der volle Preis muss im Kaufvertrag stehen. Alles andere ist rechtswidrig.

Datenschutz: Was Sie fragen dürfen

Viele Verkäufer sind unsicher. Darf ich einen Fremden nach seinem Geld fragen? Ja. Bei einem Kauf in dieser Größe ist das üblich und berechtigt. Sie brauchen aber nicht jedes Detail. Sie müssen nicht wissen, wie viel der Käufer genau verdient. Es reicht zu wissen, dass die Bank die Finanzierung geprüft hat. Behandeln Sie die Unterlagen vertraulich. Geben Sie sie nicht weiter und löschen Sie sie, wenn der Kauf nicht zustande kommt.

Was der Notar tut und was nicht

Viele glauben, der Notar prüfe die Bonität. Das stimmt nicht. Der Notar sorgt dafür, dass niemand ohne Gegenleistung dasteht. Sie verlieren das Eigentum erst, wenn das Geld da ist. Ob der Käufer zahlen kann, prüft er aber nicht. Diese Aufgabe liegt bei Ihnen oder Ihrem Makler. Mehr dazu im Beitrag Notartermin beim Hausverkauf.

Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt

Der Kaufvertrag enthält Regeln für diesen Fall. Meist können Sie eine Frist setzen. Zahlt der Käufer dann immer noch nicht, dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten. Oft können Sie auch Verzugszinsen und Schadensersatz verlangen. Dank der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung im Vertrag können Sie sogar direkt vollstrecken. Doch all das kostet Zeit. Besser ist, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Wie der Kaufvertrag aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Kaufvertrag für ein Haus verstehen.

Bonitätsprüfung durch den Makler

Ein erfahrener Makler prüft Käufer, bevor sie überhaupt zur Besichtigung kommen. Er fragt nach der Finanzierung. Er fordert die Bankbestätigung an. Und er hält Kontakt zur Bank des Käufers, bis die Zusage vorliegt. Erst dann empfiehlt er den Notartermin.

Christian Gottschling und sein Team machen die Bonitätsprüfung als festen Teil des Verkaufs. Sie bekommen nur Käufer an den Tisch, die zahlen können. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt. Einen Überblick über die Leistung bieten die Seiten Haus verkaufen in Ratingen und Wohnung verkaufen in Ratingen. Wie Sie außerdem Besichtigungen mit Schaulustigen vermeiden, lesen Sie im Beitrag Besichtigungstourismus vermeiden.

Fazit

Die Bonität des Käufers zu prüfen, ist Ihre Aufgabe, nicht die des Notars. Verlangen Sie vor dem Notartermin eine objektbezogene Finanzierungsbestätigung der Bank oder einen aktuellen Nachweis über das Eigenkapital. Nehmen Sie Warnzeichen ernst und lassen Sie sich nicht zu einem schnellen Termin drängen. So vermeiden Sie geplatzte Verträge und verlorene Monate. Ihr nächster Schritt: Starten Sie mit der kostenlosen Online-Schnellbewertung für Ratingen und kennen Sie Ihren Wert, bevor Sie mit Käufern sprechen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Finanzierungsbestätigung und Finanzierungszusage?

Eine Finanzierungsbestätigung zeigt, dass die Bank den Kauf geprüft hat und finanzieren will. Die Finanzierungszusage oder der Kreditvertrag ist verbindlich. Vor dem Notartermin sollte mindestens eine objektbezogene Bestätigung vorliegen.

Darf ich vom Käufer einen Kontoauszug verlangen?

Bei Barzahlern ist ein aktueller Nachweis über das Eigenkapital üblich. Er kann auch als Bestätigung der Bank erfolgen. Einzelne Buchungen müssen Sie nicht sehen.

Prüft der Notar, ob der Käufer zahlen kann?

Nein. Der Notar schützt Sie davor, das Eigentum ohne Zahlung zu verlieren. Die Zahlungsfähigkeit des Käufers prüft er nicht.

Wie lange hat der Käufer nach dem Notartermin Zeit zu zahlen?

Meist zwei Wochen nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars. Diese kommt, wenn Vormerkung, Vorkaufsrecht und Löschungsunterlagen geklärt sind.

Kann ein Käufer nach dem Notartermin vom Kauf zurücktreten?

Nur wenn der Vertrag das erlaubt oder Sie Ihre Pflichten verletzen. Eine fehlende Finanzierung ist kein Rücktrittsgrund für den Käufer. Deshalb ist die Prüfung vorher so wichtig.

Christian Gottschling, Immobilienmakler für Ratingen, hockt mit rotem Smartphone vor einem Bürogebäude

Ihr Ansprechpartner

Christian Gottschling

Immobilienmakler und Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Über 20 Jahre Erfahrung, über 400 verkaufte Immobilien und über 1.000 Vermietungen. Termine finden bei Ihnen vor Ort in Ratingen statt.

Privat: Vater von zwei Kindern, ehrenamtlicher Fußballtrainer, DFB-Coach und DFB-Schiedsrichter. Im Fernsehen bei RTL, ZDF, WDR, SAT.1 und VOX.

Mehr über Christian Gottschling · Presse · Immobilien-Coaching · +49 201 45 875 433

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